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Amtsgericht Aachen, 556 Ds 264/17

Datum:
24.08.2017
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
556 Ds 264/17
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2017:0824.556DS264.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Angeklagte ist tateinheitlich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung, der Beleidigung und der Bedrohung schuldig.

Es wird auf eine Verwarnung erkannt.

Dem Angeklagten wird auferlegt, nach Weisung der Jugendgerichtshilfe unverzüglich 40 Sozialstunden abzuleisten.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens. Auslagen werden nicht erstattet.

- §§ 113 Abs. 1, 185, 223, 241, 22, 23, 52 StGB, 1, 105 JGG -

 
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