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Amtsgericht Aachen, 104 C 35/16

Datum:
15.12.2016
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
104 C 35/16
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2016:1215.104C35.16.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent seit dem 23.10.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung des Vollstreckungsgläubigers abwenden, indem er Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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Entscheidungsgründe

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