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Amtsgericht Aachen, 101 C 461/14

Datum:
24.07.2015
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
101 C 461/14
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2015:0724.101C461.14.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Aachen, 5 S 142/15
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

I.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 1.029,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2014 aus einem Betrag in Höhe von 795,61 EUR sowie seit dem 28.02.2015 aus einem Betrag in Höhe von 234,26 EUR zu zahlen.

Es wird in Ergänzung zum Teilanerkenntnisurteil vom 25.02.2015 – Az. 101 C 461/14 – festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, sämtliche weiteren Schäden, die dem Kläger aus dem Verkehrsunfall vom XX.XX.XXXX noch entstehen, mit einem weiteren Anteil von 7 % zu erstatten.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 118,06 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagten zu 35 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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