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Amtsgericht Aachen, 102 C 168/13

Datum:
01.12.2014
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
102 C 168/13
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2014:1201.102C168.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 677,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 14.08.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 43,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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