Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Aachen, 231 F 171/12

Datum:
06.11.2013
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
231 F 171/12
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2013:1106.231F171.12.00
 
Tenor:

Die am 15.12.2006 vor dem Standesbeamten in C-Stadt unter der Heiratsregisternummer xxx/xxxx geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. xx xxxxxx X xxx) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 2,7858 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto xx xxxxxx X xxx bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 10. 2012, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Vers. Nr. xxxxxxxxxx) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 14,11 Versorgungspunkten nach Maßgabe des § 32a VBL-Satzung in der Fassung der 18. Satzungsänderung, bezogen auf den 31. 10. 2012, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. xx xxxxxx X xxx) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 1,6201 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto xx xxxxxx X xxx bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 10. 2012, übertragen.

Der Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Zusatzversorgung (VBL extra) findet nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank