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Amtsgericht Aachen, 229 F 74/11

Datum:
08.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
229 F 74/11
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2013:0108.229F74.11.00
 
Tenor:

Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für die Kinder K, geboren am xx, und M, geboren am xx, entzogen und Vormundschaft angeordnet.

Zum Vormund für K wird Frau T  (Beteiligte zu 3.) bestellt.

Zum Vormund für M wird das Jugendamt der Stadt B bestellt.

Die weitergehenden Anträge der Beteiligten zu 3. werden zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

 
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