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Amtsgericht Aachen, 111 C 31/12

Datum:
27.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
111 C 31/12
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2012:0627.111C31.12.00
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Beklagten abzuwenden, indem er Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8

Entscheidungsgründe

9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

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