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Amtsgericht Aachen, 100 C 403/10

Datum:
05.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
100 C 403/10
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2012:0605.100C403.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete für die Wohnung C-Straße x in B-Stadt, gelegen im ersten Obergeschoss, bestehend aus zwei Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad mit Wanne, Waschbecken und WC, einer Dachterrasse nebst zugehörigem Kellerraum sowie Mitbenutzung der Waschküche von bisher 362,00 € monatlich mit Wirkung ab dem 01.07.2010 auf 394,22 € monatlich zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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