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Amtsgericht Aachen, 109 C 128/09

Datum:
10.08.2011
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter der Abt. 109
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
109 C 128/09
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2011:0810.109C128.09.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

im schriftlichen Verfahren in welchem Schriftsätze

eingereicht werden konnten bis 26.07.2011

durch den Richter am Amtsgericht

für Recht erkannt:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 56,18 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.08.2009 zu bezahlen.

2.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 46,41 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.08.2009 zu bezahlen.

3.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 64 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 36 %.

5.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 157,03 €.

 
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