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Amtsgericht Aachen, 101 C 121/10

Datum:
13.07.2011
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter der Abt. 101
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
101 C 121/10
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2011:0713.101C121.10.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

im schriftlichen Verfahren mit einer Frist bis zum 22.06.2011

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.427,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.334,55 € seit dem 05.12.2009 und aus weiteren 92,50 € seit dem 14.04.2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin gegenüber den Rechtsanwälten R aus S von weiteren vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 129,95 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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