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Amtsgericht Aachen, 118 C 1/10

Datum:
24.03.2010
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter der Abteilung 118
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
118 C 1/10
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2010:0324.118C1.10.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

auf die mündliche Verhandlung vom 01.03.2010

durch den Richter am Amtsgericht Schneiders

für Recht er¬kannt:

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 03.12.2009 unter Tagesordnungspunkt 6 b), Ziffer 1. (Wirtschaftsplanung für das Jahr 2009) und unter Tagesordnungspunkt 6 b) 2. (Fortgeltung dieser Wirtschaftsplanung 2009 auch über den 31.12. hinaus …) werden für ungültig erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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