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Amtsgericht Aachen, 115 C 77/10

Datum:
16.07.2010
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter der Abteilung 115
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
115 C 77/10
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2010:0716.115C77.10.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Aachen, 5 S 127/10
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

auf die mündliche Verhandlung vom 11.06.2010

durch die Richterin Gruchol

für Recht er¬kannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 689,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75 % und der Beklagte zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwendet.

 
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