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Amtsgericht Aachen, 100 C 386/09

Datum:
13.07.2010
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
100. Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
100 C 386/09
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2010:0713.100C386.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Von der Darstellung eines Tatbestands wird gem. § 313 a ZPO abgesehen.

 
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