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Amtsgericht Aachen, 116 C 234/09

Datum:
25.11.2009
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Abteilung 116
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
116 C 234/09
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2009:1125.116C234.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 220,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2009 zu zahlen sowie den Kläger von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte C1 und Kollegen aus ##### I. in Höhe von 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2009 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

 
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