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Amtsgericht Aachen, 101 C 85/08

Datum:
14.01.2009
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter der Abteilung 101
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
101 C 85/08
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2009:0114.101C85.08.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Aachen, 6 S 35/2009
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3995, 44 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 25. 1. 2008 zu zahlen, abzüglich durch Teilanerkenntnisurteil vom 30. 7. 2008 titulierter und am 20. 8. 2008 gezahlter 1638, 88 €.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 41 %, der Beklagte 59 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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