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Amtsgericht Aachen, 81 C 479/07

Datum:
04.03.2008
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
81. Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
81 C 479/07
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2008:0304.81C479.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.585,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2007, Zug um Zug gegen Übergabe eines Seminargutscheins, zuzüglich außergerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 106,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2007 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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