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Amtsgericht Aachen, 80 C 591/06

Datum:
16.05.2007
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
80 C 591/06
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2007:0516.80C591.06.00
 
Tenor:

Die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 1) des am 31.08.2006 vor dem Amtsgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 80 C 185/06, geschlossenen Ver-gleichs wird wegen eines Betrages von 1.900,00 € für unzulässig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je-weils 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Kläger je-doch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 €. Die Kläger können die Vollstreckung durch die Beklagten abwenden, indem sie Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages leis-ten, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leisten.

 
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