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Amtsgericht Aachen, 47 Ds 410/05

Datum:
21.02.2007
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Einzelrichterin
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
47 Ds 410/05
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2007:0221.47DS410.05.00
 
Tenor:

In der Strafsache

wegen Diebstahls u.a.

wird der Erinnerung des Pflichtverteidigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 25. Januar 2007 stattgegeben.

Dem Pflichtverteidiger ist auch der Zuschlag nach Vergütungsverzeichnis 4127 i.H.v. 47,00 € nebst Mehrwertsteuer zu erstatten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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