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Amtsgericht Aachen, 8 C 195/05

Datum:
17.08.2005
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 195/05
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2005:0817.8C195.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.345,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.682,98 € seit dem 23.03.2005 und aus 144,59 € seit dem 28.04.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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