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Amtsgericht Aachen, 23 F 206/04

Datum:
18.01.2005
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 F 206/04
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2005:0118.23F206.04.00
 
Tenor:

Das Sorgerecht für das Kind Z vom I, geb. am 12. 3. 1999 wird der Antragsgegnerin entzogen und auf das Jugendamt B als Vormund übertragen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Streitwert wird für die Hauptsache auf 3.000,-- Euro und für das EA-Verfahren auf 500,-- Euro festgesetzt.

 
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