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Amtsgericht Aachen, 9 C 185/03

Datum:
23.07.2004
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Abteilung 9
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 C 185/03
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2004:0723.9C185.03.00
 
Tenor:

Auf die Erinnerung des Beklagten und Widerklägers wird der Kostenansatz vom 05.02.2004 insoweit aufgehoben, als dort zu Lasten des Beklagten und Widerklägers eine 3-fache Gebühr nach KV 1210 angesetzt wurde und der Ermäßigungstatbestand der KV 1211 auf eine Gebühr nicht angewandt wurde.

 
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