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Amtsgericht Aachen, 80 C 617/03

Datum:
25.03.2004
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
80 C 617/03
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2004:0325.80C617.03.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 150,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.06.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 23 % und die Klägerin zu 77 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
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