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Amtsgericht Aachen, 10 C 464/03

Datum:
10.08.2004
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Abteilung 10
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 464/03
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2004:0810.10C464.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.147,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 177,98 € seit dem 28.06.2003 und aus 969,62 € seit dem 18.06.2002 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (Die Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Gegenpartei in gleicher Höhe Sicherheit leistet.)

 
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