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Amtsgericht Aachen, 14 C 161/03

Datum:
10.12.2003
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Abteilung 14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 161/03
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2003:1210.14C161.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits

hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

500 € abwenden, wenn nicht der Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in

dieser Höhe leistet.

 
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