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Amtsgericht Aachen, 10 C 469/02

Datum:
03.09.2003
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 469/02
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2003:0903.10C469.02.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. 10. 2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger ¾ und der Beklagte ¼ zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenpartei zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8

Entscheidungsgründe

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

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