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Amtsgericht Aachen, 10 C 386/03

Datum:
11.11.2003
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Abteilung 10
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 386/03
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2003:1111.10C386.03.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, den Haustürbereich des Hauses ....................., mittels einer Video-Überwachungskamera zu überwachen und mit der Kamera Bilder vom Kläger ohne dessen Zustimmung aufzunehmen sowie einen einer Video-Überwachungskamera ähnlich sehenden Gegenstand auf den vorgenannten Haustürbereich zu richten.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.750,00 € vorläufig vollstreck-bar.

 
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