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Amtsgericht Aachen, 82 C 509/02

Datum:
12.12.2002
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
82 C 509/02
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2002:1212.82C509.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht diese zuvor in der selben Höhe Sicherheit leisten.

 
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