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Amtsgericht Aachen, 80 C 71/01

Datum:
04.04.2002
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Abt. 80
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
80 C 71/01
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2002:0404.80C71.01.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 681,23 € (1.332,39 DM) nebst 9,26 % Zinsen seit dem 01.12.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 1.700,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 1.022,58 € abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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