Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Aachen, 21 F 213/97

Datum:
12.06.1998
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Abteilung 21 F
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 F 213/97
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:1998:0612.21F213.97.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen des Kindesvaters ab dem 01.03.1998 monatlichen Unterhalt von 392,00 DM sowie fortlaufenden und rückständigen Unterhalt von 8.644,00 DM zu zahlen.

Rückständiger Unterhalt ist sofort, künftig zu entrichtender Unterhalt ist monatlich im voraus fällig.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank