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Amtsgericht Aachen, 81 C 176/95

Datum:
01.10.1996
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
81 C 176/95
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:1996:1001.81C176.95.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 418,93 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.07.1995 zu zahlen.

2.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3.

Auf die Widerklage hin wird der Widerbeklagte verurteilt, an die Widerklägerin 930,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02.09.1995 zu zahlen.

4.

Von den Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen  Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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