Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesberufsgericht für Heilberufe NRW, 6t A 2297/07.T

Datum:
23.09.2009
Gericht:
Landesberufsgericht für Heilberufe NRW
Spruchkörper:
1. Senat Landesberufsgericht für Heilberufe
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6t A 2297/07.T
ECLI:
ECLI:DE:LBGHNRW:2009:0923.6T.A2297.07T.00
 
Leitsätze:

1. Vor der Erteilung einer Rüge muss der Betroffene angehört werden.

2. Die Rüge muss die vorgeworfene Berufspflichtverletzung - nicht anders als der Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens - eindeutig benennen und die Grenzen des dazu herangezogenen Tatsachenstoffs genau umreißen.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

 

Die Rüge der Antragsgegnerin vom 7. Oktober 2004 wird aufgehoben.

 

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank