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Finanzgericht Münster, 8 K 1784/23 F

Datum:
16.07.2026
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1784/23 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2026:0716.8K1784.23F.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Bescheid für 2017 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes vom 05.07.2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.08.2023 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Tatbestand

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Entscheidungsgründe

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