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Finanzgericht Münster, 3 K 682/24 EW

Datum:
16.07.2026
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 682/24 EW
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2026:0716.3K682.24EW.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Summe der gemeinen Werte der jungen Finanzmittel für Zwecke der Schenkungsteuer auf den Bewertungsstichtag 31.03.2019 vom 28.02.2023 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.03.2024 wird dahingehend geändert, dass junge Finanzmittel i. H. v. 0 € festgestellt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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