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Finanzgericht Münster, 7 K 615/25 Kg, AO

Datum:
28.11.2025
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 615/25 Kg, AO
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2025:1128.7K615.25KG.AO.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 07.02.2025 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.02.2025 aufzuheben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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