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Finanzgericht Münster, 1 K 1502/25 F

Datum:
01.12.2025
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1502/25 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2025:1201.1K1502.25F.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der nach Quote verteilten laufenden Einkünfte für 2016 und 2019 vom 25.6.2025 werden dahingehend geändert, dass die Einkünfte für 2016 um 2.644,80 € und für 2019 um 19.962,17 € niedriger als bisher festgestellt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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