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Finanzgericht Münster, 15 K 128/21 U

Datum:
18.02.2025
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 128/21 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2025:0218.15K128.21U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Bescheid für 2018 über Umsatzsteuer vom 17.3.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.12.2020 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2018 unter Berücksichtigung weiterer Vorsteuern in Höhe von 5.045,45 Euro auf ./.10.489,49 Euro festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Entscheidungsgründe

20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

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