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Finanzgericht Münster, 14 K 654/23 E

Datum:
02.04.2025
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 654/23 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2025:0402.14K654.23E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2020 vom 13.12.2024 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Vermietung und Verpachtung um 4.476,- € gemindert werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 35 % und der Beklagte zu 65 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

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Entscheidungsgründe

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