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Finanzgericht Münster, 12 K 1853/23 E

Datum:
13.11.2025
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 1853/23 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2025:1113.12K1853.23E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.08.2023 wird dahingehend geändert, dass für Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von X € die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG gewährt wird. Die Neuberechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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