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Finanzgericht Münster, 7 K 105/24 E

Datum:
06.11.2024
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 105/24 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2024:1106.7K105.24E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 31.08.2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.01.2024 dahingehend zu ändern, dass aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von ./. 3.769 € berücksichtigt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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