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Finanzgericht Münster, 15 K 698/22 E

Datum:
02.09.2024
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 698/22 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2024:0902.15K698.22E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2020 vom 13. August 2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. März 2022 wird dahin geändert, dass – anstelle der Entfernungspauschalen in Höhe von jeweils 1.944 EUR – Fahrtkosten in Höhe von 6.350 EUR für den Kläger und in Höhe von 3.840 EUR für die Klägerin angesetzt werden.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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