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Finanzgericht Münster, 3 K 606/21 Erb

Datum:
23.06.2022
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 606/21 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2022:0623.3K606.21ERB.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Schenkungsteuerbescheid auf den 11.10.2017 vom 18.06.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.02.2021 wird dahingehend geändert, dass der Nießbrauch zugunsten der Schenkerin mit einem Wert in Höhe von 1.829.463 Euro erwerbsmindernd berücksichtigt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 6,5 Prozent und der Beklagte zu 93,5 Prozent.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 

Tatbestand

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Entscheidungsgründe

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