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Finanzgericht Münster, 11 K 2273/18 E

Datum:
18.10.2022
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2273/18 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2022:1018.11K2273.18E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2015 vom 15.03.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.06.2018 wird dahingehend geändert, dass die Auszahlung aus dem 401(k)-Plan im Rahmen der sonstigen Einkünfte nur in Höhe von 48.610 EUR der Besteuerung unterworfen und die Einkommensteuer 2015 entsprechend niedriger festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens zu jeweils 50%.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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