Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Münster, 3 K 1298/21 Erb

Datum:
24.02.2022
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1298/21 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2022:0224.3K1298.21ERB.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Bescheid vom 20.07.2020, in der Fassung des Änderungsbescheides vom 11.12.2020 und der Einspruchsentscheidung vom 14.04.2021, wird dahingehend geändert, dass ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung von X EUR als weitere Nachlassverbindlichkeit in Abzug gebracht wird. Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank