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Finanzgericht Münster, 2 K 846/19 E

Datum:
10.08.2021
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 846/19 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2021:0810.2K846.19E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid vom 02.10.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.02.2019 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer mit 5.562 € festgesetzt wird; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Annexabgaben wird dem Beklagten übertragen.

Der Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 60% und der Beklagte zu 40%.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Entscheidungsgründe

21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

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