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Finanzgericht Münster, 1 K 3623/20 AO

Datum:
02.11.2021
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3623/20 AO
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2021:1102.1K3623.20AO.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Haftungsbescheide vom 5.4.2019 sowie die Einspruchsentscheidung vom 20.12.2020 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

 
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