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Finanzgericht Münster, 14 K 2364/21 G,F

Datum:
05.11.2021
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 2364/21 G,F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2021:1105.14K2364.21G.F.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Gewerbesteuermessbeträge für die Jahre 2011 bis 2015 sowie die auf den 31.12. der Jahre 2010 und 2011 gesondert festzustellenden vortragsfähigen Gewerbeverluste werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festgesetzt bzw. festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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