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Finanzgericht Münster, 13 K 207/18 E,F

Datum:
09.06.2021
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 207/18 E,F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2021:0609.13K207.18E.F.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 07.12.2020 wird dergestalt geändert, dass bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen zusätzlich ein Verlust in Höhe von X € berücksichtigt wird.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Klageverfahrens tragen die Kläger und der Beklagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

 
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