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Finanzgericht Münster, 7 K 3909/18 E

Datum:
23.09.2020
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3909/18 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2020:0923.7K3909.18E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 vom 16.04.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.11.2018 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 40 %.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

 
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