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Finanzgericht Münster, 1 K 1035/11 E

Datum:
17.04.2020
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
1 K 1035/11 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2020:0417.1K1035.11E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 23.04.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.02.2011 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit für seine Tätigkeit in Indien i. H. v. xxx € von der Besteuerung freigestellt und lediglich dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterworfen werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

 
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