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Finanzgericht Münster, 8 K 168/19 GrE

Datum:
14.11.2019
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 168/19 GrE
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2019:1114.8K168.19GRE.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Bescheid über Grunderwerbsteuer vom 11.06.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.12.2018 wird dahingehend geändert, dass die Grunderwerbsteuer auf 15.925 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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